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   BPatG, 31.07.2013 - 9 W (pat) 29/09   

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BPatG, 31.07.2013 - 9 W (pat) 29/09 (https://dejure.org/2013,26469)
BPatG, Entscheidung vom 31.07.2013 - 9 W (pat) 29/09 (https://dejure.org/2013,26469)
BPatG, Entscheidung vom 31. Juli 2013 - 9 W (pat) 29/09 (https://dejure.org/2013,26469)
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  • BGH, 26.10.2010 - X ZR 47/07

    Wiedergabe topografischer Informationen

    Auszug aus BPatG, 31.07.2013 - 9 W (pat) 29/09
    Bei Erfindungen mit Bezug zu Geräten und Verfahren (Programmen) der elektronischen Datenverarbeitung ist nach ständiger Rechtsprechung zunächst zu prüfen, ob der Gegenstand der Erfindung auf technischen Gebiet liegt und damit den Vorgaben des § 1 Abs. 1 PatG genügt, vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 2011 - X ZR 121/09, GRUR 2011, 610 - Webseitenanzeige, dort Absätze 15 und 17. Hierfür ist es ausreichend, wenn ein Teilaspekt der Lehre, für die Schutz begehrt wird, ein technisches Problem bewältigt (vgl. a. a. O. mit Hinweis auf BGH, Urteil vom 26. Oktober 2010 - X ZR 47/07, GRUR 2011, 125 RN. 31 - Wiedergabe topografischer Information) oder das Verfahren die Funktionsfähigkeit einer Datenverarbeitungsanlage als solche betrifft (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juni 1991 - X ZB 13/88, GRUR 1992, 33 - Seitenpuffer).

    Denn nach ständiger Rechtsprechung genügt (auch) ein Verfahren, dessen Gegenstand die Abarbeitung von Verfahrensschritten mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung ist, dem Technizitätserfordernis dann, wenn es der Verarbeitung, Speicherung oder Übermittlung von Daten mittels eines technischen Gerätes dient (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 2010 - X ZR 47/07, GRUR 2011, 125, Rn. 27 u. 28 - Wiedergabe topografischer Information).

  • BGH, 17.10.2001 - X ZB 16/00

    Suche fehlerhafter Zeichenketten; Umfang des Patentierungsverbots für

    Auszug aus BPatG, 31.07.2013 - 9 W (pat) 29/09
    In dem Zurückweisungsbeschluss wird mit Hinweis auf Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 17. Oktober 2001 - X ZB 16/00, GRUR 2002, 323 Suche fehlerhafter Zeichenketten) unter "Gründe" dargelegt, dass mit dem Patentanspruch 1 ein Programm für eine Datenverarbeitungsanlage als solches unter Schutz gestellt sein soll.

    BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2001 - X ZB 16/00, GRUR 2002, 323 Suche fehlerhafter Zeichenketten).

  • BGH, 24.02.2011 - X ZR 121/09

    Webseitenanzeige

    Auszug aus BPatG, 31.07.2013 - 9 W (pat) 29/09
    Bei Erfindungen mit Bezug zu Geräten und Verfahren (Programmen) der elektronischen Datenverarbeitung ist nach ständiger Rechtsprechung zunächst zu prüfen, ob der Gegenstand der Erfindung auf technischen Gebiet liegt und damit den Vorgaben des § 1 Abs. 1 PatG genügt, vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 2011 - X ZR 121/09, GRUR 2011, 610 - Webseitenanzeige, dort Absätze 15 und 17. Hierfür ist es ausreichend, wenn ein Teilaspekt der Lehre, für die Schutz begehrt wird, ein technisches Problem bewältigt (vgl. a. a. O. mit Hinweis auf BGH, Urteil vom 26. Oktober 2010 - X ZR 47/07, GRUR 2011, 125 RN. 31 - Wiedergabe topografischer Information) oder das Verfahren die Funktionsfähigkeit einer Datenverarbeitungsanlage als solche betrifft (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juni 1991 - X ZB 13/88, GRUR 1992, 33 - Seitenpuffer).

    Dies ist durch Auslegung des Patentanspruchs zu entwickeln, vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 2011 - X ZR 121/09, GRUR 2011, 610 - Webseitenanzeige, dort Absatz 20.

  • BGH, 13.05.1980 - X ZB 19/78

    Antiblockiersystem

    Auszug aus BPatG, 31.07.2013 - 9 W (pat) 29/09
    Allerdings kann ein Programm dann patentiert werden, wenn es in technische Abläufe eingebunden ist, etwa dergestalt, dass es Messergebnisse aufarbeitet, den Ablauf technischer Einrichtungen überwacht oder sonst steuernd bzw. regelnd nach außen wirkt (vgl. BGH, Beschluss vom 13.05.1980 - X ZB 19/78, GRUR 1980, 849, 850 - Antiblockiersystem).
  • BGH, 22.04.2010 - Xa ZB 20/08

    Dynamische Dokumentengenerierung

    Auszug aus BPatG, 31.07.2013 - 9 W (pat) 29/09
    Ist das zu bejahen, ist auf der Grundlage der Regelung in § 1 Abs. 3 Nr. weiter zu prüfen, ob er Anweisungen enthält, die der Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln dienen (vgl. a. a. O. mit Hinweis auf BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - X ZB 22/07, GRUR 2009, 479 Rn. 8, 11 - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten; Beschluss vom 22. April 2010 - Xa ZB 20/08, GRUR 2010, 613 Rn. 11 ff., 22 - dynamische Dokumentengenerierung).
  • BGH, 24.05.2004 - X ZB 20/03

    elektronischer Zahlungsverkehr

    Auszug aus BPatG, 31.07.2013 - 9 W (pat) 29/09
    Denn ein auf dem Gebiet der Technik eingesetztes Verfahren ist nicht schon deswegen dem Patentschutz zugänglich, weil es zur Herbeiführung des angestrebten Erfolgs auch den Einsatz eines Programms zur Steuerung einer Datenverarbeitungsanlage vorsieht (vgl. a. a. O. mit Hinweis auf BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2004 - X ZB 33/03, GRUR 2005, 141 - Anbieten interaktiver Hilfe; vom 24. Mai 2004 - X ZB 20/03, GRUR 2004, 667 - elektronischer Zahlungsverkehr).
  • BGH, 19.10.2004 - X ZB 33/03

    Anbieten interaktiver Hilfe

    Auszug aus BPatG, 31.07.2013 - 9 W (pat) 29/09
    Denn ein auf dem Gebiet der Technik eingesetztes Verfahren ist nicht schon deswegen dem Patentschutz zugänglich, weil es zur Herbeiführung des angestrebten Erfolgs auch den Einsatz eines Programms zur Steuerung einer Datenverarbeitungsanlage vorsieht (vgl. a. a. O. mit Hinweis auf BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2004 - X ZB 33/03, GRUR 2005, 141 - Anbieten interaktiver Hilfe; vom 24. Mai 2004 - X ZB 20/03, GRUR 2004, 667 - elektronischer Zahlungsverkehr).
  • BGH, 11.06.1991 - X ZB 13/88

    Lehre zum technischen Handeln bei Datenverarbeitungsprogramm

    Auszug aus BPatG, 31.07.2013 - 9 W (pat) 29/09
    Bei Erfindungen mit Bezug zu Geräten und Verfahren (Programmen) der elektronischen Datenverarbeitung ist nach ständiger Rechtsprechung zunächst zu prüfen, ob der Gegenstand der Erfindung auf technischen Gebiet liegt und damit den Vorgaben des § 1 Abs. 1 PatG genügt, vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 2011 - X ZR 121/09, GRUR 2011, 610 - Webseitenanzeige, dort Absätze 15 und 17. Hierfür ist es ausreichend, wenn ein Teilaspekt der Lehre, für die Schutz begehrt wird, ein technisches Problem bewältigt (vgl. a. a. O. mit Hinweis auf BGH, Urteil vom 26. Oktober 2010 - X ZR 47/07, GRUR 2011, 125 RN. 31 - Wiedergabe topografischer Information) oder das Verfahren die Funktionsfähigkeit einer Datenverarbeitungsanlage als solche betrifft (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juni 1991 - X ZB 13/88, GRUR 1992, 33 - Seitenpuffer).
  • BGH, 20.01.2009 - X ZB 22/07

    Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten

    Auszug aus BPatG, 31.07.2013 - 9 W (pat) 29/09
    Ist das zu bejahen, ist auf der Grundlage der Regelung in § 1 Abs. 3 Nr. weiter zu prüfen, ob er Anweisungen enthält, die der Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln dienen (vgl. a. a. O. mit Hinweis auf BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - X ZB 22/07, GRUR 2009, 479 Rn. 8, 11 - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten; Beschluss vom 22. April 2010 - Xa ZB 20/08, GRUR 2010, 613 Rn. 11 ff., 22 - dynamische Dokumentengenerierung).
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